Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Netzpiloten AG (nachfolgend "die Netzpiloten") betreibt und verwaltet im Internet ein Netzwerk (nachfolgend "Netzpiloten Ads"), durch das Betreiber von Internetseiten ihre Dienstleistungen insbesondere im Wege des Affiliate-Marketings bewerben können. Beteiligte bei Netzpiloten Ads sind Advertiser, Publisher und die Netzpiloten. Advertiser vermarkten und bewerben ihre Waren und Dienstleistungen mit Werbemitteln wie z.B. Bannern, Produktdaten, Text-Links, E-Mails und Videos. Publisher binden die Werbemittel der Advertiser auf einer von Ihnen betriebenen Homepage / Website oder in einer E-Mail ein. Klickt ein Endkunde auf ein Werbemittel, wird er z.B. auf die Webseite des Advertisers weitergeleitet und kommt es im Folgenden zu einem Geschäftsabschluss, ist die Werbung erfolgreich und der Publisher erhält von Netzpiloten eine zuvor festgelegte Vergütung.
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
(I) Zur Teilnahme an Netzpiloten Ads muss sich der Publisher unter http://partner.netzpiloten.com registrieren. Nach der Registrierung kann er sich bei den Partnerprogrammen der Advertiser bewerben, um deren Werbung auf seiner Werbefläche anzeigen zu können.
(II) Registrieren können sich juristische Personen oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Jeder Publisher muss zudem über ein Bankkonto verfügen. Die Netzpiloten behalten sich vor, die Personalien des Publishers zu prüfen. Die Registrierung bei Netzpiloten Ads ist nicht übertragbar.
(III) Mit dem vollständigen Ausfüllen des Registrierungsformulars, dem Akzeptieren dieser AGB gibt der Publisher ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an Netzpiloten Ads mit dem Inhalt dieser AGB ab.
(IV) Nehmen die Netzpiloten das Angebot an, erhält der Publisher eine Bestätigungs-E-Mail. Die Netzpiloten behalten sich vor, die Annahme des Angebotes ohne Angabe von Gründen abzulehnen; an die Netzpiloten übermittelte Daten werden in diesem Fall unverzüglich gelöscht.
(V) Nach der Registrierung kann Netzpiloten Ads erstmals vollständig genutzt werden. Auf der Website von Netzpiloten Ads erhält der Publisher eine Übersicht über die jeweils aktiven Partnerprogramme der Advertiser, an denen er teilnehmen kann. Der Publisher kann sämtliche persönliche Angaben und Informationen überprüfen, ändern und auch die Teilnahme an Netzpiloten Ads insgesamt beenden.
§ 2 Vertragsinhalt
(I) Die Netzpiloten betreiben und verwalten Netzpiloten Ads. Beteiligte von Netzpiloten Ads sind Publisher, Advertiser und die Netzpiloten.
- Publisher sind natürliche oder juristische Personen, die den Advertisern zur Vermarktung derer Produkte einen Platz auf ihrer Website zur Verfügung stellen.
- Advertiser sind natürliche oder juristische Personen und vermarkten und bewerben ihre Produkte über die Netzpiloten im Rahmen von sog. Partnerprogrammen mit Werbemitteln wie z.B. Bannern, Produktdaten, Text-Links, E-Mails, Videos oder im Rahmen des Suchmaschinen-Marketings.
(II) Publisher platzieren die von den Advertisern über das Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Werbemittel auf ihren Websites. Kommt es infolge eines Clicks eines Dritten auf ein Werbemittel zu einem im Rahmen des Partnerprogramms näher bestimmten Geschäftsabschluss mit dem Advertiser (Klick, Lead oder Sale), erhält der Publisher von den Netzpiloten hierfür eine erfolgsabhängige Vergütung. Vergütungsfähige Geschäftsabschlüsse werden in den einzelnen Programmbeschreibungen näher konkretisiert. Es ist möglich, auch Kombinationen aus Klick, View, Lead und/oder Sale zu vergüten.
(III) Die Netzpiloten überwachen und protokollieren die Geschäftsabschlüsse. Dem Publisher wird eine Übersicht über die Geschäftsabschlüsse zu Abrechnungszwecken zur Verfügung gestellt. Die von den Netzpiloten erstellte Übersicht ist für die Abrechnungen allein maßgeblich.
(IV) Die Teilnahme bei Netzpiloten Ads ist für Publisher kostenlos.
(V) Die Art und Umfang der Werbeaktivitäten sind allein dem Publisher überlassen. In Netzpiloten Ads kann dieser Werbemittel auswählen und auf der Werbefläche integrieren.
(VI) Die Netzpiloten tragen dafür Sorge, dass die Daten der zur Verfügung gestellten Anwendungen aktuell, vollständig und richtig sind. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Werbemittel tragen allein die Advertiser. Eine Pflicht zur Kontrolle der von den Advertisern über das Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Werbemittel besteht Seitens der Netzpiloten nicht.
(VII) Die Netzpiloten sind bestrebt, Netzpiloten Ads kontinuierlich zu verbessern. Bei Verbesserungen und Wartungsarbeiten an Netzpiloten Ads ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Wesentliche Störungen oder Ausfälle werden umgehend behoben, soweit dies tatsächlich möglich und insbesondere aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen zumutbar. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung können einzelne Anwendungen durch die Netzpiloten verbessert, erweitert oder unwesentlich verändert werden. Ein Anspruch auf Beibehaltung einzelner Funktionen steht Advertisern oder Publishern nicht zu.
§ 3 Partnerprogramme
(I) Um über Netzpiloten Ads an Partnerprogrammen teilnehmen zu können, bewirbt sich der Publisher bei Netzpiloten Ads unter Angabe der von ihm betriebenen Websites. Dabei werden die Eigenschaften der Website mit den Voraussetzungen des Partnerprogramms verglichen. Entspricht die bei der Registrierung bzw. bei der Bewerbung für ein konkretes Partnerprogramm angegebene Werbefläche nicht der tatsächlich verwendeten Werbefläche, sind die Netzpiloten berechtigt, das Publisher-Konto unverzüglich zu sperren. Das weitere Verfahren richtet sich nach Ziffer 5.2.
(II) Mit der Bewerbung bei einem Partnerprogramm akzeptiert der Publisher etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen, die bei der Bewerbung angezeigt werden. Diese werden dann Bestandteil des Vertrags mit den Netzpiloten. Dem Advertiser steht es frei, den Publisher zur Teilnahme zuzulassen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht; ebenso wenig können Ansprüche aus einer Nichtzulassung hergeleitet werden.
§ 4 Pflichten des Publishers
(I) Der Publisher sichert zu, dass er bei der Registrierung seine Daten wahrheitsgemäß und vollständig angibt. Hierzu zählen bei umsatzsteuerpflichtigen Publishern auch die ihnen vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen bzw. der entsprechenden ausländischen Behörde erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Publisher wird seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit aktualisieren, soweit sich diese geändert haben.
(II) Der Publisher verpflichtet sich, die bei der Registrierung gewählten Zugangsdaten zu Netzpiloten Ads vertraulich zu behandeln und keinem Dritten mitzuteilen. Für den Fall der Vermutung, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, sind die Netzpiloten unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter team@partner.netzpiloten.com zu informieren.
(III) Der Publisher muss die erforderlichen Rechte an und/oder für die Vermarktung der Website besitzen.
(IV) Mit der Bewerbung bei einem Partnerprogramm von Netzpiloten Ads und der Einbindung der entsprechenden Werbung auf seiner Website sichert der Publisher zu, dass diese und die Werbetätigkeiten insgesamt
- keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder
- nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
(V) Bei der Versendung von E-Mails, die Werbung von Advertisern enthält, ist auf eine wirksame Einwilligung der jeweiligen E-Mail Empfänger zu achten. Die Einwilligung ist den Netzpiloten auf Anforderung schriftlich nachzuweisen.
(VI) Der Publisher verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf Netzpiloten Ads zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen von Netzpiloten Ads zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force-Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die Netzpiloten Ads oder einzelne Beteiligte von Netzpiloten Ads schädigen können.
§ 5 Missbrauch
(I) Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht, diese AGB, etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen und das Prinzip von Netzpiloten Ads verstoßen ist zu unterlassen.
(II) Dem Publisher ist es insbesondere untersagt zu versuchen, die Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte unter Verwendung der ihm im Rahmen von Netzpiloten Ads überlassenen Werbemittel, Tracking-Links und/oder sonstigen technischen Hilfsmitteln mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Geschäftsabschlüsse herbeizuführen:
- Vortäuschung von Geschäftsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen oder Online-Registrierung;
- Verwendung von Werbeformen, die zwar Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vom Advertiser vorgegebenen Form und/oder Größe angezeigt wird; oder
- Verwendung von für den Advertiser oder Dritten rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen, etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Werbefläche ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Advertisers.
(III) Jeglicher Missbrauch führt zu einer sofortigen Sperre des Publisher-Kontos. Sollte sich der Sachverhalt nicht binnen vier Wochen durch den Publisher zu seinen Gunsten aufklären lassen, wird Netzpiloten die Kündigung aussprechen (§ 7). Im Übrigen entsteht für missbräuchlich herbeigeführte Geschäftsabschlüsse kein Vergütungsanspruch des Publishers.
(IV) Der Publisher verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen jeweils eine von den Netzpiloten nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt maximal das zum Zeitpunkt der Sperrung auf dem Publisher-Konto vorhandene und bestätigte Guthaben.
§ 6 Vergütung
(I) Der Publisher erhält von den Netzpiloten grundsätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung. Die Höhe und Art der Vergütung (Klick, Lead oder Sale) im Einzelfall und für welche Art von Geschäftsabschlüssen diese gewährt wird, richtet sich nach dem jeweiligen Partnerprogramm des Advertisers. Der Advertiser ist jederzeit berechtigt, die Konditionen des Partnerprogramms mit Wirkung für die Zukunft ändern. Ein Anspruch des Publishers auf den Betrieb eines Programms zu bestimmten Konditionen oder überhaupt gegen die Netzpiloten besteht nicht. Die Konditionen des Partnerprogramms können in Netzpiloten Ads abgerufen werden. Neben dieser Vergütung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten etc.
(II) Der Anspruch auf die Zahlung der erfolgsabhängigen Vergütung entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
- durch die Werbetätigkeit ist ein Geschäftsabschluss eines Endkunden mit dem Advertiser zu Stande gekommen,
- der Geschäftsabschluss wurde von den Netzpiloten protokolliert,
- der Geschäftsabschluss ist durch den Advertiser freigegeben und durch die Netzpiloten bestätigt worden und
- es liegt kein Missbrauch im Sinne des § 5 dieser AGB vor.
(III) Netzpiloten richtet ein Publisher-Konto ein, über das die Zahlung der Vergütung abgewickelt wird. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren, d.h. anstelle der Rechnungsstellung schreiben die Netzpiloten die jeweilige Vergütung dem Publisher-Konto gut. Das Guthaben auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst. Bei Erreichung des Mindestauszahlungsbetrages von 15 EUR wird etwa Mitte des Folgemonats ein entsprechender elektronischer Gutschriftbeleg erstellt, der Publisher wird per E-Mail informiert und der Betrag wird nach der Freigabe der Gutschrift gebührenfrei auf die bei der Anmeldung angegebene Bankverbindung ausgezahlt. Auszahlungen können nur auf ein deutsches Bankkonto oder ein Bankkonto mit IBAN/BIC erfolgen.
(IV) Die Netzpiloten können bei der Auszahlung nur rechtzeitig freigegebene Gutschriften berücksichtigen. Soweit am Ende eines Monats der Mindestauszahlungsbetrag nicht erreicht wurde oder keine Freigabe des Gutschriftbeleges erfolgte, wird das Guthaben auf den Folgemonat übertragen und verbleibt auf dem Publisher-Konto.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(I) Der Vertrag über die Teilnahme an Netzpiloten Ads wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien können jederzeit in Textform kündigen.
(II) Geschäftsabschlüsse, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung über die Website vermittelt wurden, werden nach Zugang der Kündigung unter Beachtung von § 6 abgewickelt. Vorhandenes Restguthaben wird dem Publisher mit der Beendigung des Vertrages ausgezahlt. Beträgt das Guthaben zum Zeitpunkt der Kündigung 5 EUR und weniger, findet keine Auszahlung statt.
(III) Mit Beendigung der Teilnahme an Netzpiloten Ads wird der mit der Registrierung gespeicherte Datensatz nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vollständig gelöscht.
(IV) Wurde dem Publisher aufgrund von Missbrauch gem. § 5 gekündigt, wird vom Guthaben die Vertragsstrafe gemäß Ziff. 5.2 einbehalten.
§ 8 Beendigung der Teilnahme durch die Netzpiloten aufgrund von Inaktivität / Verjährung
(I) Nach einer 60-tägigen Inaktivität des Publishers nach seiner Registrierung bei Netzpiloten Ads behalten sich die Netzpiloten vor, die Registrierung zu löschen. Eine erneute Registrierung ist möglich.
(II) Sind dem Publisher-Konto über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach der Registrierung keine Provisionen gutgeschrieben worden, behalten sich die Netzpiloten vor, dieses zu schließen und die Registrierung zu löschen. Eine erneute Registrierung ist möglich.
(III) Provisionen, die nicht innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen zurückgefordert werden, werden von Netzpiloten einbehalten.
§ 9 Datenschutz
(I) Die Netzpiloten erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Netzpiloten sind berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben und zu verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Teilnahme an Netzpiloten Ads zu ermöglichen.
- Die Netzpiloten erheben, verarbeiten und nutzen insbesondere die bei der Registrierung erhobenen Daten sowie Daten, die bei der Teilnahme an Netzpiloten Ads anfallen.
- Die Netzpiloten werden über die bei der Anmeldung vom Publisher abgegeben Daten diesen regelmäßig mit den relevanten Informationen von Netzpiloten Ads versorgen (z.B. Informationen über neue Kampagnen, veränderte Preise etc.)
(III) Eine Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu anderen als den hier genannten Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklich erteilten Einwilligung des Publishers oder einer gesetzlichen Bestimmung, die den Netzpiloten diese Nutzung erlaubt.
(IV) Auf Anfrage erhält der Publisher jederzeit Auskunft über die zu ihm gespeicherten Daten.
§ 10 Nutzungsrechte (I) Netzpiloten Ads und seine Anwendungen sind nach urheberrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Die im Rahmen der Teilnahme an Netzpiloten Ads erlangten Informationen und Daten dürfen nur im Zusammenhang mit der Nutzung von Netzpiloten Ads verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte und jede Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt.
(II) Die zur Verfügung gestellten Werbemittel und deren Quelltexte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Advertisers optisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet werden. Urheberrechte Dritter sind zu schützen.
(III) Die Netzpiloten räumen dem Publisher das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Netzpiloten Ads zur Verfügung gestellten Anwendungen sowie die darin enthaltenen Daten ausschließlich im Rahmen der Teilnahme an Netzpiloten Ads zu nutzen. Mit Beendigung dieses Vertrages, ungeachtet des Grundes, erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte.
(IV) Weitere Nutzungsrechte werden dem Publisher nicht eingeräumt. Der Publisher ist insbesondere nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellte Anwendung sowie die darin enthaltenen Daten ganz oder teilweise an Dritte weiterzuleiten oder Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen, zu ändern oder sonst wie zu bearbeiten, in andere Werkformen zu übertragen oder zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes zu nutzen.
§ 11 Freistellung bei Vertragsverletzung
Verstößt der Publisher gegen diese AGB und werden die Netzpiloten aufgrund dieser Vertragsverletzung von einem Dritten rechtlich in Anspruch genommen, sind die Netzpiloten berechtigt, vom Publisher die Zahlung sämtlicher Kosten und Aufwände zu verlangen, die den Netzpiloten aufgrund des Verstoßes entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatzzahlungen an Dritte zur Abwehr von Ansprüchen Dritter und sonstige Schäden.
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(I) Die Netzpiloten sind für den Inhalt von Websites Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware der Teilnehmer beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.
(II) Im Übrigen besteht – gleich aus welchem Rechtsgrunde – eine Haftung nur
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
- dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), bei Verzug und Unmöglichkeit.
(III) Die Haftung nach Abs. 2 ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(IV) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
§ 13 Änderung der AGB
(I) Die Netzpiloten behalten sich vor, allgemeine Bestimmungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertrages insgesamt führt. Die geänderten Bedingungen werden mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Widerspricht der Publisher der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E- Mail in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Die Netzpiloten werden gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen.
(II) Widerspricht der Publisher der Geltung der neuen (geänderten) AGB, gilt der Änderungswunsch von den Netzpiloten als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagene Änderung fortgeführt. Das Recht der Parteien zur Kündigung der Teilnahme an Netzpiloten Ads bleibt unberührt. Auf diese Möglichkeit der Kündigung wird ebenfalls gesondert hingewiesen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(I) Zur Nutzung von Netzpiloten Ads ist es erforderlich, bestimmte technische Systeme, wie Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter einzusetzen, durch die dem Publisher weitere Kosten entstehen können. Die Netzpiloten stellen derartige Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen nicht zur Verfügung und übernehmen deshalb auch keine Haftung für Leistungen Dritter.
(II) Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von den Netzpiloten übertragen werden.
(III) Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die jeweils andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.
(IV) Auf diese AGB und die vertragliche Beziehung mit dem Publisher findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(V) Als Gerichtsstand gilt Hamburg als vereinbart, sofern der Publisher Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, den festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(VI) Soweit einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.



